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Die Zeit läuft - Lehman-Opfer müssen jetzt Ansprüche anmelden

Für Opfer der Lehman Pleite wird es jetzt Zeit zu Handeln. Denn bald beginnt das Insolvenzverfahren in den USA. Wer mit Lehman-Zertifikaten Verluste erlitten hat, muss jetzt seine Ansprüche anmelden. Das zuständige Insolvenzgericht in New York habe entsprechende Fristen bekanntgegeben.

Grundsätzlich hätten Betroffenebis zum 22. September 2009 Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Nur so bewahren sich Anleger die Chance auf Entschädigung. Eine längere Frist bis zum 2. November gelte für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury (LBT) emittiert wurden. Das seien so gut wie alle der in Deutschland verkauften Zertifikate.

Ansprüche könnten Anleger in zwei Insolvenzverfahren anmelden - in einem gegen die US-Mutterbank, in einem zweiten gegen die niederländische Tochter, für deren Zertifikate die US-Mutter eine Garantie ausgesprochen hatte. Mit dem Bekanntwerden der US-Fristen beginnt für Anleger der erste Teil - die niederländische Tochter habe noch keine Fristen mitgeteilt.

Die Zeit drängt, denn mit dem Ausfüllen des Papiers allein sei es nicht getan: Anleger müssen bei ihrer Depotbank eine “Sperrnummer”beantragen, die in das Formular einzutragen ist. Die eigene Depotnummer reicht nicht aus.

Die Hoffnungen der Anleger auf Entschädigung ruhen zum einen auf den Insolvenzverfahren, teilte die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in München mit, die den Leitfaden für den Verbraucherzentrale Bundesverband erarbeitet hat. Außerdem gebe es weitere Verfahren gegen Banken in der Frage möglicher Beratungsfehler.

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