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Archiv für August 2009

Finanzberatung auch bei jüngeren Anlegern!

Freitag, 14. August 2009

Business Punk pro Finanz - “Work hard, play hard”

Vanity Fair, Park Avenue, Amica – längst Verlags-Geschichte! Denn Lifestyle-Magazine werden immer öfter Opfer der Finanzkrise.
Gerad in der Krise der Verlagswirtschaft soll das „Business Punk“ einen neuen Nischenbereich ausfüllen und gerade ein jüngeres Publikum ansprechen.

Ab Mitte Oktober bringt Gruner + Jahr ein Wirtschaftsmagazin frei nach dem Motto „Work hard, play hard“ speziell für Männer von 25-39 Jahren heraus. „Business Punk“ soll als Business-Lifestyle-Magazin vorerst als One-Shot erscheinen. Das Magazin gliedert sich in die Bereiche Work und einem Lifestyle-Report.

Anleger der Zukunft

Geldanlage ist nicht nur ein Thema für ältere Anleger. Immer mehr jüngere Manager und Wirtschaftsabsolventen informieren sich über eine gute Sparanlage sowie Investition und Vergleichen gerne mal etwas länger Versicherungen als auch Banken. Denn wer früh anfängt, investiert für sein Leben einfach besser.

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Bettina Borcherdt

Hypo Vereinsbank vor Sammelklage

Freitag, 14. August 2009

Durch die seit mehreren Jahren anhaltende Auseinandersetzung um das Steuersparmodell und Anlagekonzept des Medien- und Filmfonds VIP 4 steht die Hypo Vereinsbank vor einer ihrer größten Klagen von Anlegern in ihrer Geschichte.
Eder Gesamtstreitwert bewegt sich im unteren dreistelligen Millionen-Bereich. Rund 7500 Investoren haben 390 Mio. Euro in den Filmfonds angelegt.

Musterverfahren gegen die Hypo Vereinsbank

Vor dem Oberlandesgericht München soll in Kürze ein Musterverfahren gegen die Hypo Vereinsbank eingeleitet werden. Beklagt wird  das Institut, da es die den Fonds mitfinanziert hatte. Der Gesetzgeber hat dieses Instrument geschaffen, um ähnliche Klagen gegen die Bank besser bündeln zu können. Durch das Gericht soll nun geklärt werden, ob der 2004 veröffentlichte Prospekt für den Filmfond VIP 4 Lücken aufweist und Anleger getäuscht wurden.

Die Top100-Berater bei bild.de

Die Top 100 Berater ganz Deutschlands wurden am Dienstag auf bild.de veröffentlicht. Auf Platz Eins befindet sich Detlef Lüder aus Nürnberg, gefolgt von Wolfgang Ruch aus Borgsdorf und Steffen Strobel aus Freiberg.

Finden und kontaktieren Sie einen passenden Finanzberater unter den Top100 Beratern ganz Deutschlands.

Die Zeit läuft - Lehman-Opfer müssen jetzt Ansprüche anmelden

Montag, 10. August 2009

Für Opfer der Lehman Pleite wird es jetzt Zeit zu Handeln. Denn bald beginnt das Insolvenzverfahren in den USA. Wer mit Lehman-Zertifikaten Verluste erlitten hat, muss jetzt seine Ansprüche anmelden. Das zuständige Insolvenzgericht in New York habe entsprechende Fristen bekanntgegeben.

Grundsätzlich hätten Betroffenebis zum 22. September 2009 Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Nur so bewahren sich Anleger die Chance auf Entschädigung. Eine längere Frist bis zum 2. November gelte für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury (LBT) emittiert wurden. Das seien so gut wie alle der in Deutschland verkauften Zertifikate.

Ansprüche könnten Anleger in zwei Insolvenzverfahren anmelden - in einem gegen die US-Mutterbank, in einem zweiten gegen die niederländische Tochter, für deren Zertifikate die US-Mutter eine Garantie ausgesprochen hatte. Mit dem Bekanntwerden der US-Fristen beginnt für Anleger der erste Teil - die niederländische Tochter habe noch keine Fristen mitgeteilt.

Die Zeit drängt, denn mit dem Ausfüllen des Papiers allein sei es nicht getan: Anleger müssen bei ihrer Depotbank eine “Sperrnummer”beantragen, die in das Formular einzutragen ist. Die eigene Depotnummer reicht nicht aus.

Die Hoffnungen der Anleger auf Entschädigung ruhen zum einen auf den Insolvenzverfahren, teilte die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in München mit, die den Leitfaden für den Verbraucherzentrale Bundesverband erarbeitet hat. Außerdem gebe es weitere Verfahren gegen Banken in der Frage möglicher Beratungsfehler.

Informationen für Verbraucher:

Geldanlage in Aktien-Legen Sie Ihr Geld richtig an

Donnerstag, 06. August 2009

Aktien als Geldanlage werden immer mehr zum Trend. Überwiegend jüngere Anleger haben die Börse für sich entdeckt. Seit Anfang 2009 mischten über 100000 junge Anleger erstmals an den internationalen Börsen mit. Der überwiegend Teil der neuen Aktionäre ist durch Investemtfonds an der Börse Anleger geworden.

Neuer Wind auf dem Anlegermarkt

Im ersten Halbjahr 2009 besaßen fast 9 Millionen Sparer direkt oder indirekt Aktien, wie das Deutschen Aktieninstitut (DAI) mitteilte. Mit der steigenden Anlegerzahl hat sich auch die Gesamtzahl der deutschen Aktionäre stabilisiert. Denn ältere Anleger wenden sich vermehrt von der Börse ab. Im Vergleich zu der zweiten Jahreshälfte von 2008 sind 20.000 Anleger mehr zu verzeichnen. Damit beträgt der Anteil der Kleinanleger an der deutschen Börse 13,6 Prozent. Im Vergleich zu anderen Länder ist die Anzahl dennoch gering.

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Bettina Borcherdt

Lesen erwünscht: Anlageberater muss Wirtschaftspresse auswerten

Mittwoch, 05. August 2009

Immer informiert zu sein - wissen was gerade in der Finanzwelt passiert - das gehört zu den Pflichten eines Anlageberaters. Denn wer aufmerksam die Presse verfolgt, der kann drohendes Unheil eventuell schon früh erkennen und seine Kunden vor Verlusten warnen.

Hat denn dann eine gesamte Branche den Medien keine Aufmerksamkeit gewindmet, oder kam die Krise doch so plötzlich auf uns zu, dass keine Zeit blieb?

Jetzt gibt es sogar eine aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof zu diesem Thema: Lesen ist Pflicht! Anlageberater sind nach dem Urteil grundsätzlich zur Auswertung der Wirtschaftspresse verpflichtet. (Aktenzeichen: III ZR 302/07).

Können Kunden nun Ihren Berater verklagen, weil er keine Zeitung gelesen hat?
Das wäre zu einfach und würde eine Klagewelle auslösen. Daher besagt das Urteil folgendes:

“Schadenersatz steht einem Kunden allerdings dann zu, wenn er nachweisen kann, dass kritische Berichte über eine Wertanlage tatsächlich einen nennenswerten Informationscharakter hatten und daher bei der Anlageberatung hätten erwähnt werden müssen.”

Der Entscheidung des BGH ging eine Klage und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln voraus. Ein Ehepaar hatte seinem Anlageberater vorgehalten, ihm einen Fonds empfohlen zu haben, ohne auf einen kritischen Bericht in einer Wirtschaftszeitung hinzuweisen. Das Oberlandesgericht entschied zugunsten des Paares - die Bundesrichter aber hielten dem entgegen, das Paar hätte sich intensiv mit dem Informationsgehalt des Artikels auseinandersetzen müssen. Es sei auch zu berücksichtigen, dass es sich um eine einzelne Berichterstattung handelte oder ob bereits in verschiedenen Publikationen kritische Berichte zu dem Fonds erschienen seien. Erst dann bestehe eine hinreichende Grundlage, einen Anlageberater haftbar zu machen.

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