WhoFinance Thema des Tages: Altervorsorge
Dienstag, 07. Juli 2009Achtung aufgepasst. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte nicht überstürzt seine Altersvorsorge kündigen. Eine Kündigung sei fast immer ein Verlustgeschäft, warnen Experten.
Wichtige Regeln sollten vor allem ALG 2 Empfänger beachten. Staatlich geförderte Anlageformen wie Riesterverträge müssen auch Empfänger von Hartz IV nicht aufbrauchen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, müss sein Vermögen ohnehin nicht antasten.
Damit die Altersvorsorge das knappe Budget während der Arbeitslosigkeit nicht zu stark belastet, lassen sich die Beiträge zu Riesterverträgen bei vielen Anbietern während der Arbeitslosigkeit senken oder sie kann ganz aussetzt werden. Das hat für die Versicherten den Vorteil, dass zumindest das bereits eingesetzt Kapital weiter arbeitet. Auch eine betriebliche Entgeltumwandlung können Anleger ruhen lassen.
Problem könnte es jedoch bei nicht staatlich geförderten Programmen geben. Hier gelten die Vermögensfreibeträge von 150 Euro pro Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von 9.750 Euro sowie der Altersvorsorge-Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr bis maximal 16.250 Euro.
Sie sollten sich auf jeden Fall über die aktuellen Angebote von Ihrem Finanzberater informieren lassen. Die besten Berater zum Them Altervorsorge finde Sie auf WhoFinance.





