Weckruf für Anlegerschutz – Lehman – Pleite brachte auch positive Akzente
Dienstag, 22. September 2009Die Lehman Brothers Pleite vom 15. September 2008 erschütterte nicht nur die internationale Finanzbranche, sondern traf auch deutsche Privatanleger schwer. Viele von ihnen verloren im Zuge des Zusammenbruchs große Teile ihres angelegten Geldes. (vergl. „Lehman-Geschädigte in Hannover können hoffen“)
Verbraucherschützer gehen von mehreren Zehntausend Betroffenen aus. Wie viele es genau sind, weiß niemand. In jedem Fall ist die Zahl der Lehman-Geschädigten groß genug, um die Gefahr schwer durchschaubarer Finanzprodukte zu verdeutlichen und eine Diskussion um Transparenz und Beratungsqualität anzustoßen.
Verbrauchern und bei Gerichten sei die Insolvenz der Großbank, durch die die globale Finanzkrise erst richtig ins Rollen kam, als der Inbegriff von jahrelanger Falschberatung geworden. Doch der „Supergau“, wie den Lehman Crash einige Experten auch nennen brachte auch positive Anzeichen für Veränderungen. Nicht nur bei Verbrauchern, sondern auch bei Banken hat es ein Umdenken gegeben.
Große Öffentlichkeitswirkung erzielten in den vergangenen Monaten vor allem Schadenersatz-Prozesse, mit denen Betroffene erfolgreich gegen deutsche Banken und Sparkassen vorgingen, bei denen sie in den vergangenen Jahren Lehman-Zertifikate erwarben. Hunderte Verfahren sollen noch vor deutschen Landgerichten anhängig.
Um einen Schadenersatzanspruch der Kläger für mittlerweile faktisch wertlose Lehman-Zertifikate zu begründen, wertete es das Hamburger Landgericht etwa als schweren Beratungsfehler.
Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und einer von den Banken angestrengten Überprüfung in den Berufungsinstanzen erst standhalten müssen: Viele Verbraucherschützer sehen darin bereits Zeichen für eine Trendwende in der Justiz hin zu mehr Sensibilität beim Anlegerschutz, zu der die Lehman-Pleite selbst beigetragen hat.
Trotz positiver Ansätze beim Anlegerschutz in Folge der Lehman- Pleite, zu denen auch ein von der Bundesregierung vorgeschlagenes Gesetz über längere Verjährungsfristen und mehr Dokumentation bei Bankberatungen gehört, fordern Experten weitergehende Maßnahmen. So sollen die Eckdaten eines Beratungsgespräches schriftlich dokumentiert werden. Hierzu gibt es ein Beratungsprotokoll, das kostenlos auf dem Verbraucherportal für Finanzberatung WhoFinance herunter geladen werden kann.
Thilo Nordmeyer


